Eine Drohne die gewerblich eingesetzt wird zur Erstellung von Luftbildaufnahmen ist nach dem Gesetz ein

"unbemanntes Luftfahrtsystem" und kein Flugmodell. 

Unbemannte Luftfahrtsysteme brauchen eine Aufstiegsgenehmigung durch die zuständige Behörde.

Außerdem ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung speziell für den Betrieb von Flugmodellen nötig.( Um all das kümmern wir uns)

Eine Drohne bis 5 kg Gesamtmasse darf nur zum Zweck von Sport- und Freizeitgestaltung ohne Aufstiegsgenehmigung betrieben werden. Schon in dem Fall das mich jemand um einen kostenlosen Gefallen bittet bedarf es schon einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis.

Es ist prinzipiell eine Mindestentfernung von 15 km zur nächsten Flugplatzbegrenzung einzuhalten.

Hier bei richten wir uns nach den offiziellen und aktuellen Luftraumkarten der Bundesrepublik Deutschland.

Wir darf nicht über Menschenmassen  geflogen werden, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften oder über Binnengewässer. 

Die Privatsphäre muss geachtet werden. d.h. die Drohne darf nicht zum Zweck von Überwachungen oder Spionage eingesetzt werden.

Der Betrieb ist nur in Sichtweite des Steuerer erlaubt ( ohne optische Hilfmittel wie z.B. ein Fernglas).

Der gewerbliche Aufstieg ist stets beim zuständigen Ordnungsamt und der Polizei anzumelden.